- Mündliches Gutachten
- Mündliches Gutachten mit gemeinsamer Erstellung eines formlosen Protokolls
- Schriftliches ausführliches Gutachten (i.d.R. 10 bis 30 Seiten inkl. Fotos)
- Schadensfeststellungen und Beweissicherungen
- Schriftliches Gerichtsgutachten gemäß Beweisbeschluß